Bedienerschulung nach DGUV 308-008
Bei der gewerblichen Nutzung von Arbeitsbühnen ist ein Nachweis zur Teilnahme an einer Unterweisung erforderlich. Der Nachweis beruht auf die DGUV 308-008. Darin dürfen nur die Personen eine Arbeitsbühne bedienen, die unterwiesen und zugleich befähigt sind und schriftlich vom Arbeitgeber beauftragt worden sind.
Diese Bedienerschulung ist nicht zu verwechseln mit einer ausführlichen Einweisung auf die gewünschte Arbeitsbühne durch uns, die wir generell durchführen.
Ihr Ausbilder Pascal Zeisberg ist befähigt, national und international Ausbildungen von Bedienern im Umgang mit mobilen Hubarbeitsbühnen durchzuführen, es wurden die Voraussetzungen nach DGUV 308-008, TRBS 2111 Teil 4 sowie der ISO 18878 erfüllt.
Bei bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird der Bedienerausweis erteilt.